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Duales Ausbildungssystem

Da die Ausbildung sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb erfolgt, spricht man vom dualen Ausbildungssystem.

 

Beteiligte: Ausbildender und Auszubildender

Lernorte: Betrieb und Berufsschule

Rechtsgrundlage:

·        BBiG (Berufsbildungsgesetz)

·        AusbO (Ausbildungsordnung)

·        Lehrpläne

·        Sonstige Gesetze z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz

 



Lernort: Berufsschule

·        Berufschulpflicht besteht ab den Ende der allgemeinen Schulpflicht

·        Gesetzliche Grundlagen à Schulpflichtgesetze der einzelnen Länder

·        Bis 21 Berufsschulpflicht, ab 21 Berufsschulberechtigung

·        Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teil – oder Blockunterricht erteilt

·        Es werden berufsübergreifende und berufsbezogene Fächer unterrichtet

·        Berufsübergreifende Fächer dienen  der Allgemeinbildung (z. B. Deutsch, Politik, Religion)

·        Berufsbezogene Fächer dienen der Vermittlung des Berufswissens und fachtheoretischen Kenntnissen

 

Lernort: Betrieb

·        Ausbildender, Auszubildender und Ausbildungsstätte müssen zur Ausbildung geeignet sein.

·        Wer einen Azubi einstellt, kann ihn selber ausbilden oder einen Ausbilder bestellen

·        Ausbilden darf er nur, wenn er persönlich und fachlich geeignet ist

·        Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung geeignet sein

·        Persönlich nicht geeignet ist ein Betrieb, wenn er keine Berechtigung zum ausbilden hat oder gegen Gesetze verstößt

·        Fachlich nicht geeignet ist ein Betrieb, wenn er keine fachlichen Ausbilder hat und, wenn die notwendigen Eignungsvoraussetzungen nicht vorliegen


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