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Die Ausbildungsordnung

Der rechtliche Rahmen der Berufsausbildung wird durch die Ausbildungsordnung abgesteckt.

Sie werden durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erlassen.

 

Inhalte der Ausbildungsordnung

·        Bezeichnung des Ausbildungsberufes

·        Ausbildungsdauer (mind. 2, max. 3 Jahre)

·        Ausbildungsberufsbild: Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollen.

·        Ausbildungsrahmenplan: Sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

·        Prüfungsanforderungen


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