Der rechtliche Rahmen der Berufsausbildung wird durch die Ausbildungsordnung abgesteckt.
Sie werden durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit erlassen.
Inhalte der Ausbildungsordnung
· Bezeichnung des Ausbildungsberufes
· Ausbildungsdauer (mind. 2, max. 3 Jahre)
· Ausbildungsberufsbild: Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollen.
· Ausbildungsrahmenplan: Sachliche und zeitliche Gliederung der Vermittlung, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
· Prüfungsanforderungen