Allgemeine Merksätze
1. Die Buchführung ist ein Zahlenwerk, das alle Geschäftsfälle einer Unternehmung in einer bestimmten Ordnung systematisch und vollständig erfasst, verarbeitet und verwaltet.
2. Die Buchführung stellt für die Unternehmung Daten zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Daten der Kalkulation, Daten für inner- und außerbetriebliche Vergleiche und Daten für Beweisführungen bereit.
3. Für den Staat liefert die Buchführung insbesondere Besteuerungsgrundlagen.
4. Kreditgeber können aus der Buchführung die Geschäftsanlage und die Vermögensverhältnisse ersehen.
5. Handelsrechtliche, steuerrechtliche Vorschriften und rechtsformspezifische Sondervorschriften schreiben die Buchführung vor bzw. regeln sie.