Man unterscheidet Rechtssubjekte in natürliche Personen und juristische Personen.
Natürliche Personen
= Träger von Rechten und Pflichten z. B. Menschen
- Sie sind Rechtsfähig
( von der Geburt bis zum Tod)
- Sie sind Geschäftsfähig
( unter 7 Jahren: geschäftsunfähig
7-17 Jahren: beschränkt geschäftsfähig
ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig)
Juristische Personen
= sind Gebilde aus Personen und/oder Sachen, denen die Möglickeit eingeräumt wird, als selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten am Rechtsverkehr teilzunehmen.
- jur. Personen des privaten Rechts
(Bsp.: Kapitalgesellschaften, Vereine)
- jur. Personen des öffentlichen Rechts
(Bsp.: Körperschaften des öffentlichen Rechts
-> Gemeinde, Sparkasse
Anstalten des öffentlichen Rechts
-> Schulen, Städt. Krankenhäuser)