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Rechtssubjekte

Man unterscheidet Rechtssubjekte in natürliche Personen und juristische Personen.


Natürliche Personen
= Träger von Rechten und Pflichten z. B. Menschen

- Sie sind Rechtsfähig 
  ( von der Geburt bis zum Tod)
- Sie sind Geschäftsfähig
  ( unter 7 Jahren: geschäftsunfähig
    7-17 Jahren:      beschränkt geschäftsfähig
    ab 18 Jahren:    voll geschäftsfähig)


Juristische Personen
= sind Gebilde aus Personen und/oder Sachen, denen die Möglickeit eingeräumt wird, als selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten am Rechtsverkehr teilzunehmen.

- jur. Personen des privaten Rechts
  (Bsp.: Kapitalgesellschaften, Vereine)
- jur. Personen des öffentlichen Rechts
  (Bsp.: Körperschaften des öffentlichen Rechts
              -> Gemeinde, Sparkasse
             Anstalten des öffentlichen Rechts
              -> Schulen, Städt. Krankenhäuser)


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