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Geschäftsfähigkeit

= Fähigkeit, Rechtgeschäfte wirksam abschließen zu können

Geschäftsunfähig ist eine Person, wenn man unter 7 Jahren oder geisteskrank ist.

Beschränkt Geschäftsfähig ist man, von 7 bis 18 Jahren.
Voll Geschäftsfähig ist man, wenn man volljährig (18 Jahre) alt ist.

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